Auftragsverarbeitung gemäß DSGVO

Einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jede verantwortliche Stelle abschließen, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lässt. Als Kunde der Bird Home Automation GmbH speichern Sie unter Umständen personenbezogene Daten auf den Servern der Bird Home Automation GmbH. Sobald Sie personenbezogene Daten auf unseren Systemen speichern bzw. verarbeiten, müssen Sie dies nach Art. 28 DSGVO rechtlich absichern.

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) mit uns zu schließen. Mit dieser Vereinbarung können Sie Ihren Kunden die Sicherheit der Daten auf den Servern der Bird Home Automation GmbH rechtlich bestätigen. Den Abschluss einer AVV bieten wir für die Kunden folgender Produkte an:

  • Cloud-basierte Produkte bzw. Produkte mit Internetanbindung der Bird Home Automation GmbH für Tür-, Zutritts- und Sicherheitskommunikation

Vorteile für Sie

  • Explizite Bestätigung der rechtskonformen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz durch die Bird Home Automation GmbH für Sie
  • Bestätigen Sie auch Ihren Kunden, dass die Daten auf den Servern der Bird Home Automation GmbH sicher verarbeitet werden

So schließen Sie den Vertrag ab

  • Laden Sie den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV).pdf-Format herunter. Unsere ToM können Sie hier herunterladen.
  • Drucken Sie den Vertrag aus, tragen Sie Ihre Kunden- und Vertragsdaten ein und unterschreiben Sie den Vertrag
  • Bitte achten Sie auf eine Übereinstimmung mit den bei Bird Home Automation GmbH hinterlegten Kundendaten
  • Senden Sie uns den Vertrag anschließend per Post zu: Bird Home Automation GmbH, Auftragsverarbeitung, Uhlandstr. 165, 10719 Berlin, Deutschland

Häufig gestellte Fragen

  • F: Mein Datenschutzbeauftragter oder Rechtsanwalt hat Änderungswünsche am Vertrag. Können Sie die einfließen lassen?
    A: Das Abschließen von AV/ADV-Verträgen ist für uns ein Massengeschäft. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir keine individuellen Änderungen oder Anpassungen an dem Vertrag umsetzen können.
  • F: Kann ich den AV-Vertrag in einer anderen Sprache als "Deutsch" bekommen?
    A: Der Firmensitz und Gerichtsstandort der Bird Home Automation GmbH ist Deutschland. Amts- und Gesetzestextsprache ist Deutsch, dies betrifft auch die DSGVO, daher bieten wir den AVV ausschließlich in deutscher Sprache an.
  • F: Muss ein AV-Vertrag nicht in PDF-Form, fälschungssicher und/oder digital signiert sein?
    A: Die Zusendung des Vertrages per Email und Bereitstellung per HTTPS Download hält die Formerfordernisse ein. Das „elektronische Format“, das die DSGVO fordert, wird so ausgelegt, dass es den Anforderungen des § 126b BGB (die sog. Textform) entsprechen muss. Bei der Textform geht es im Kern darum, dass die abgegebene Erklärung zur „dauerhaften Wiedergabe“ geeignet sein muss. Das ist durch eine Email gewährleistet (wie z.B. auch nachzulesen bei Palandt/Ellenberger, § 126b, Rn. 3). Der Ihnen von uns per Email zugesendete Vertragstext ist zur dauerhaften Wiedergabe geeignet, es besteht nämlich seitens der Bird Home Automation GmbH GmbH keinerlei Möglichkeit, diesen nachträglich zu ändern. Die E-Mail können Sie zunächst dauerhaft abspeichern, den Vertragstext können Sie zudem problemlos zur Aufbewahrung in Papierform ausdrucken. Wir gehen daher davon aus, dass die Zusendung des Vertragstextes per Email (natürlich unter Angabe der vollständigen Kontaktdaten beider Vertragsparteien im Vertragstext) die Formvorschrift des Art. 28 Abs. 9 DSGVO in Verbindung mit § 126b BGB wahrt.
  • F: Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert der AV-Vertrag?
    A: Maßgeblich für diese Auftragsverarbeitung sind derzeit der § 11 BDSG, Artikel 17 der EU-Datenschutzrichtlinie, sowie ab dem 25.5.2018 die etwas detaillierteren Regelungen aus Artikel 28 DSGVO